header image header image

Teilnahmebedingungen für die Aktion “Kellogg’s Herzensprojekt” - Bewerbungsphase

Die Kellogg (Deutschland) GmbH, Burchardstraße 8, 22095 Hamburg, Deutschland („Kellogg“) ist interessiert an der Unterstützung gemeinnütziger Sportvereine und hat deswegen als Veranstalterin die Aktion „Kellogg’s Herzensprojekt“ („Aktion“) ins Leben gerufen, um gemeinnützige Sportvereine mit Geldspenden („Spenden“) zu unterstützen.

Die Aktion wird veranstaltet unter www.kelloggs-herzensprojekt.de. Die Auszahlung der Spenden, die von Kellogg bereitgestellt werden, erfolgt durch die IMPLIZIT GmbH („IMPLIZIT“), Gasstraße 10, 22761 Hamburg, die als Dienstleisterin im Auftrag von Kellogg handelt.

Aktionszeitraum: Die Aktion läuft vom 01.09.2025 00:01 Uhr bis 30.11.2025 23:59 Uhr („Aktionszeitraum“) und ist unterteilt in den Bewerbungszeitraum (vom 01.09.2025 00:01 Uhr bis 31.10.2025 23:59 Uhr) und den Abstimmungszeitraum (vom 01.10.2025 00:01 Uhr bis 30.11.2025 23:59 Uhr).

Diese Teilnahmebedingungen legen die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Aktion sowie den Ablauf der Bewerbungsphase fest.

Mit der Teilnahme an der Aktion und der Einreichung einer Bewerbung erklären die teilnehmenden Sportvereine („Vereine“), dass sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen dieser Aktion akzeptieren:

I. Teilnahme an der Aktion und Ablauf der Bewerbung

1. Teilnahmeberechtigt ist in Deutschland jeder eingetragene, rechtsfähige Amateursportverein (e.V.) in der Bundesrepublik Deutschland, der im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen ist und einen ideellen sowie gemeinnützigen Zweck erfüllt. Teilnahmeberechtigt ist in der Schweiz jeder rechtsfähige, nicht gewinnorientierte Sportverein nach dem Zivilgesetzbuch.

2. Sportvereine können sich während des Zeitraums vom 01.09.2025 00:001 Uhr bis zum 31.10.2025 23:59 Uhr („Bewerbungszeitraum“) für die Aktion bewerben.

3. Für die Bewerbung ist eine Registrierung durch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied oder ein nachweislich vereinsnahes Mitglied des Vereins erforderlich, das vom Vorstand entsprechend bevollmächtigt wurde („Ansprechpartner“). Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über das hinterlegte Bewerbungsformular auf der Aktionswebseite unter www.kelloggs-herzensprojekt.de („Aktionswebseite“). Eine andere Art der Teilnahme ist ausgeschlossen. Für die Bewerbung ist zwingend ein Internetzugang, ein internetfähiges Gerät sowie ein auf den Verein lautendes PayPal-Geschäftskonto („PayPal-Konto“) erforderlich.

4. Sowohl die Bewerbung als auch die Teilnahme an der Aktion sind kostenlos. Aufwendungen der Vereine im Rahmen der Registrierung und/oder der Bewerbung werden nicht erstattet.

5. Mit der Bewerbung für die Aktion sind seitens des Vereins folgende Daten anzugeben:

  1. Vereinsname,
  2. Vereinslogo (optional),
  3. Anschrift,
  4. Vor- und Nachname sowie Funktion des Ansprechpartners,
  5. E-Mail-Adresse des Ansprechpartners,
  6. Angabe, wie der Verein von der Aktion erfahren hat,
  7. Angaben zum Herzensprojekt (u.a. Verwendungszweck der Mittel) inkl. einer Kurzbeschreibung sowie
  8. die anfallenden Kosten des Herzensprojekts („Projektkosten“) – maximal 5.000€ pro Projekt.

Zusätzlich müssen die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen durch die Vereine bestätigt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen ist Kellogg berechtigt, die Bewerbung eines Vereins abzulehnen und/oder den Verein – auch nach Aktionsbeginn – von der Teilnahme auszuschließen. Etwaige bis dahin abgegebene Stimmen für den Verein verfallen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

6. Hinweise auf Fotobeiträge im Zusammenhang mit der Bewerbung:

  • Die eingereichten Fotos und/oder Logos für die Bewerbung müssen frei von politischer oder religiöser Werbung sein, dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte Dritter beschränken.
  • Der Einreichende bestätigt, dass er der alleinige und ausschließliche Eigentümer und Rechteinhaber an den eingereichten Fotos und Logos ist.
  • Fotos und/oder Logos können ausschließlich online eingereicht werden.
  • Es werden folgende Formate akzeptiert: jpg, png.

7. Folgende Vereine werden von einer Teilnahme ausgeschlossen:

  1. Vereine, die durch ihre Ziele, Aktivitäten oder Mitgliedschaften rechtsradikale, rassistische, antisemitische, homophobe oder sonstige diskriminierende Ideologien verbreiten oder unterstützen.
  2. Vereine, die durch ein Gericht oder eine zuständige Behörde als verfassungswidrig eingestuft wurden oder deren Verfassungswidrigkeit durch öffentliche Aussagen, Programme oder Tätigkeiten offensichtlich ist.
  3. Vereine, die in der Vergangenheit durch rechtsradikale oder verfassungswidrige Handlungen oder Äußerungen negativ aufgefallen sind.
  4. Vereine, die mit Gruppierungen oder Einzelpersonen in Verbindung stehen, die rechtsradikale oder verfassungswidrige Ideologien verbreiten oder unterstützen.

8. Kriterien der beworbenen Herzensprojekte: Die beworbenen Projekte müssen dem Verein förderlich und unterstützend sein. Die finanzielle Unterstützung (maximal 5.000 EUR je Projekt) wird gewährt für Maßnahmen, wie beispielsweise den Ausbau von Sporteinrichtungen, den Kauf von Sportausrüstung und Sportkleidung, die Förderung von Bildungs- oder Gesundheitsprojekten. Die Umsetzung des Projektes mithilfe der zweckgebundenen Spende muss innerhalb von 6 Monaten nach Zuwendung erfolgen. Nach erfolgreicher Umsetzung sind entsprechende Nachweise (z.B. Bilder, Rechnungen) per E-Mail an info@kelloggs-herzensprojekt.de zu senden.

9. Folgende Projekte sind von der Aktion ausgeschlossen: Projekte, die ausschließlich kommerzielle Zwecke verfolgen, wie beispielsweise Partys oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Miet- oder Instandhaltungskosten.

10. Sportvereine können sich während des Bewerbungszeitraums für die Aktion bewerben. Nach Prüfung aller Unterlagen werden die Vereine für die Teilnahme freigeschaltet, sofern die Bewerbung den Teilnahmebedingungen entspricht. Die Zulassung der Bewerbung liegt im Ermessen von Kellogg. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht, die Ablehnung einer Bewerbung muss nicht begründet werden. Vor Beginn des Bewerbungszeitraums ist Kellogg jederzeit berechtigt, von der Durchführung der Aktion Abstand zu nehmen. Bewerbungen, die nach Beginn des Bewerbungszeitraums eingehen, werden – bei Einhaltung aller Teilnahmebedingungen – innerhalb von drei Werktagen nach Eingang freigeschaltet und für das Online-Voting-Verfahren zugelassen. Mit der Teilnahme erklärt sich der Verein mit der Veröffentlichung folgender Angaben auf der Aktionswebseite einverstanden: Name und Logo des Vereins, Name und Beschreibung des Projektes sowie die Projektkosten.

11. Jeder Verein kann sich nur mit einem Herzensprojekt bewerben.

12. Für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbung ist allein der teilnehmende Verein verantwortlich. Es wird keine Gewährleistung sowie keine Haftung für die technische Erreichbarkeit der Bewerbungsmöglichkeit auf der Aktionswebseite übernommen.

13. Kellogg behält sich das Recht vor, Vereine, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder anderweitig versuchen, sich oder Dritten durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, von der Teilnahme auszuschließen. Hierzu zählen auch die Angabe von falschen Kontakt- oder PayPal-Daten. In diesen Fällen können auch bereits erfolgte Auszahlungen nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

14. Der Verein kann jederzeit die Teilnahme an der Aktion freiwillig beenden. Hierfür ist eine entsprechende Erklärung des Ansprechpartners des Vereins erforderlich, in der der Wille zur Beendigung der Teilnahme an der Aktion zum Ausdruck kommt. Diese Erklärung kann per E-Mail (an: info@kelloggs-herzensprojekt.de) erfolgen. Im Falle einer Teilnahmebeendigung können für den Verein keine Stimmen mehr abgegeben werden. Bereits abgegebene Stimmen verlieren ihre Gültigkeit.

II. Ermittlung der Gewinnervereine

1. Die Ermittlung der Platzierungen und der Gewinnervereine erfolgt ausschließlich unter den Vereinen, die bis zum Ende des Bewerbungszeitraums für die Aktion registriert sind.

2. Die Ermittlung der Gewinnervereine erfolgt durch ein Online-Voting-Verfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens können Verbraucher für einen Verein auf der Aktionswebseite abstimmen. Der Abstimmungszeitraum läuft vom 01.10.2025 00:01 Uhr bis 30.11.2025 23:59 Uhr. Es gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen für das Online-Voting-Verfahren.
Nach Ablauf des Abstimmungszeitraums wird eine Rangliste aller zu diesem Zeitpunkt registrierten Vereine anhand der abgegebenen Stimmen erstellt. Der Gesamtpreispool in Höhe von 50.000 EUR wird gemäß dieser Rangliste auf die bestplatzierten Vereine verteilt. Die entsprechend der Rangliste ermittelten Gewinnervereine erhalten die Spende für ihr beworbenes Projekt per Überweisung auf das bei der Bewerbung angegebene PayPal-Konto – in Höhe der im Rahmen ihrer Bewerbung angegebenen Projektkosten, jedoch maximal 5.000 EUR (siehe hierzu auch IV. 1.).

3. Vereine, die ihre Teilnahme vor Ende des Aktionszeitraums freiwillig beendet haben oder von einer Teilnahme ausgeschlossen wurden, werden bei der Ermittlung der Gewinnervereine nicht berücksichtigt.

III. Benachrichtigung der Gewinnervereine

1. Die Benachrichtigung der Gewinnervereine erfolgt ausschließlich per E-Mail in Textform an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Voraussetzung für die endgültige Zuteilung der Spende ist, dass der Gewinnerverein den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch binnen 28 Tagen nach der Bekanntgabe des Gewinns, bestätigt. Die Bestätigung muss als Antwort unter Mitteilung der PayPal-E-Mail-Adresse, die dem entsprechenden PayPal-Konto zugeordnet ist, an die Absender-E-Mail erfolgen. Zusätzlich ist der Nachweis des Freistellungsbescheids (Deutschland), oder der Steuerbefreiung vom kantonalen Steueramt (Schweiz) des Vereins vorzulegen.
Erfolgt innerhalb des 28-tägigen Zeitraums, gerechnet ab dem Versanddatum der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail, keine Rückmeldung des betreffenden Gewinnervereins, behält sich Kellogg das Recht vor, einen neuen Gewinnerverein zu bestimmen oder den Gewinn verfallen zu lassen.

2. Sollte eine Gewinnbenachrichtigung an einen Gewinnerverein nicht möglich sein (z.B. weil die angegebene E-Mail-Adresse nicht korrekt ist), bleibt es Kellogg nach eigenem Ermessen überlassen, die Spende anderweitig zu verwenden (z.B. die Spende nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an Vereine zu vergeben, die nicht gewonnen haben).

3. Im Falle des nachträglichen Ausschlusses eines Vereins ist Kellogg – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, eine bereits ausgekehrte Spende von dem betreffenden Verein zurückzufordern. Unter den verbleibenden Vereinen wird anschließend eine neue Rangliste gebildet.

IV. Auszahlung der Spende

1. Die Spende wird von IMPLIZIT im Auftrag von Kellogg in Höhe der im Bewerbungsformular angegebenen Projektkosten überwiesen, maximal jedoch 5.000 EUR pro Projekt. Die Auszahlung erfolgt in Deutschland ausschließlich in Euro, in der Schweiz in Schweizer Franken (die Umrechnung erfolgt zum tagesaktuellen Wechselkurs am Datum der Auszahlung). Eine Auszahlung in anderen Währungen ist ausgeschlossen.

2. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf ein PayPal-Konto, das auf den Namen des jeweiligen Gewinnervereins geführt wird. Eine Auszahlung auf private PayPal-Konten oder alternative Zahlungswege sowie eine Übertragung der Spende auf Dritte oder eine Barauszahlung sind ausgeschlossen.

3. Die Verteilung der Spenden erfolgt in der Reihenfolge der Gewinnerauswahl, bis der Gesamtpreispool ausgeschöpft ist. Projekte, deren beantragte Summe den verbleibenden Betrag übersteigt, können nicht berücksichtigt werden.

4. Für die Auszahlung der Spende ist es notwendig, dass der Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins erbracht wird.

5. Sollte eine Auszahlung der Spende an einen Gewinnerverein nicht möglich sein (z.B. weil die angegebene PayPal-E-Mail-Adresse oder die bei PayPal angegebene IBAN nicht korrekt ist), bleibt es Kellogg nach eigenem Ermessen überlassen, die Spende anderweitig zu verwenden (z.B. den Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Vereine, die nicht gewonnen haben, zu vergeben oder ihn für ein anderes Gewinnspiel zu nutzen).

V. Nachweisverpflichtungen

Jeder Gewinnerverein ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Auszahlung der entsprechenden Spende – maßgeblich ist das Datum der Zahlungsanweisung – eine schriftliche auf Kellogg ausgestellte Spendenquittung bzw. Empfangsbestätigung in Höhe des erhaltenen Betrags auszustellen und zu übermitteln. Dies dient dem Nachweis gegenüber den deutschen Finanzbehörden zugunsten von Kellogg. Erfolgt trotz Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist keine Ausstellung und Übermittlung eines entsprechenden Spendenbelegs bzw. einer Empfangsbestätigung, behält sich Kellogg das Recht vor, die vollständige Rückzahlung der ausgezahlten Spende vom betreffenden Verein zu verlangen.

VI. Datenschutz

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Veranstalterin: Kellogg (Deutschland) GmbH, Burchardstraße 8, 22095 Hamburg, Deutschland.

Kellogg erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Ansprechpartner des Vereins unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen ausschließlich auf Grundlage der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und nur zu den folgenden Zwecken: (1) zur Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung der Aktion sowie zur Information über deren Verlauf, einschließlich der Weitergabe der Daten an einen Abwicklungspartner, und (2) zur zukünftigen Kontaktaufnahme zur Information über ähnliche Aktionen oder eine Wiederholung dieser Aktion. Die Einwilligung zur zukünftigen Kontaktaufnahme stellt keine Voraussetzung für die Teilnahme dar. Zu den verarbeiteten Daten zählen insbesondere Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners. Kellogg kann Dritte mit der Verarbeitung der Daten zur Abwicklung der Aktion beauftragen. Die Daten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergeben und nicht an Dritte verkauft. Kellogg hat sichergestellt, dass alle eingesetzten Auftragsverarbeiter dazu verpflichtet sind, die Standardvertragsklauseln der EU zum Datenschutz einzuhalten.

Die persönlichen Daten der Ansprechpartner werden bis zur endgültigen Abwicklung der Aktion gespeichert und spätestens 3 Monate nach deren Abschluss gelöscht, sofern keine Einwilligung zur weiteren Kontaktaufnahme vorliegt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstige rechtliche Gründe einer Löschung entgegenstehen.

Die Ansprechpartner haben gegenüber Kellogg jederzeit das Recht, ihre jeweilige Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der jeweiligen Einwilligung kann per E-Mail an DataPrivacyOfficer@kellanova.com erfolgen. Im Falle eines Widerrufs der Einwilligung in die Verarbeitung zur Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung der Aktion ist die weitere Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen und eine Spende wird nicht mehr ausgezahlt. Darüber hinaus haben die Ansprechpartner ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Die Ansprechpartner haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Kellogg zu beschweren. Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Kellogg oder zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie uns kontaktieren unter DataPrivacyOfficer@kellanova.com.

VII. Sonstiges

1. Sämtliche Spenden sind in ihrer Verwendung ausschließlich auf das im Rahmen der Bewerbung angegebene Projekt beschränkt. Auf Anforderung ist der jeweilige Gewinnerverein verpflichtet, geeignete Nachweise (z.B. Kostenvoranschläge, Rechnungen, Auftragsbestätigung) zu erbringen, die bestätigen, dass die Spende ausschließlich für das Projekt verwendet wird, das bei der Bewerbung angegeben wurde. Sollte der jeweilige Gewinnerverein innerhalb angemessener Frist keinen entsprechenden Verwendungsnachweis erbringen, behält sich Kellogg das Recht vor, die ausgegebene Spende ohne Abzug von dem betreffenden Gewinnerverein zurückzuverlangen.

2. Kellogg beabsichtigt, die Gewinnervereine im Rahmen von Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aktion einzubinden, einschließlich der Verwendung des Namens und ggf. Logos des Vereins, Fotos, Video- oder Filmausschnitten und/oder anderer visueller Darstellungen der Gewinnervereine für Werbezwecke oder für jeden anderen Zweck in allen jetzt und in der Zukunft bekannten Medien und Formaten ohne zusätzliche Vergütung (finanziell oder anderweitig). Die Teilnahme an den Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aktion liegt im Ermessen der Vereine und ist keine Bedingung für die Annahme der Spende.

3. Kellogg ist jederzeit berechtigt, die Durchführung der Aktion abzubrechen. Weiterhin ist sie zur Modifizierung und / oder Aussetzung der Aktion berechtigt.

4. Kellogg behält sich zudem das Recht vor, die Aktion jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder auszusetzen, wenn:

  • Manipulationen festgestellt werden oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann,
  • nicht autorisierte Eingriffe von Dritten in die Hard- oder Software von IMPLIZIT in Bezug auf die Aktion, insb. die hierzu verwendeten Daten, festgestellt werden,
  • sonstige technische und/oder rechtliche Gründe einer Fortsetzung der Aktion entgegenstehen,
  • Umstände höherer Gewalt oder sonstig äußere, von Kellogg nicht zu beeinflussende Umstände eine Abänderung, Aussetzung oder Beendigung der Sonderaktion erfordern.

5. Ersatzansprüche der Vereine im Falle einer solchen Modifizierung, Aussetzung und / oder Beendigung gegenüber Kellogg sind ausgeschlossen.

6. Eine Verpflichtung zur Durchführung der Aktion wird nicht begründet und nicht übernommen. Einen etwaigen Abbruch oder eine sonstige Beendigung der betreffenden Aktion wird auf der Aktionswebseite veröffentlicht und bekannt gegeben.

7. Kellogg haftet im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung von Kellogg oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Ferner haftet sie, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

Sie haftet in den vorgenannten Fällen (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. In anderen als den in Absatz 1 dieser Ziffer genannten Fällen ist die Haftung von Kellogg unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

Die Haftungsregelungen in den vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Kellogg. Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte, die außerhalb des Einflussbereichs von Kellogg oder in ihrem Auftrag tätige Agenturen oder Dienstleister liegen, übernehmen diese keine Haftung, sie haften insbesondere nicht für fehlgeschlagene Vorgänge, wenn aufgrund von fehlerhaften Daten, insbesondere Kontakt- und PayPal-Daten, die Spende nicht ausgezahlt werden kann.

8. Die Teilnahmebedingungen, die Aktion sowie deren Abwicklung richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. Die Teilnahmebedingungen können aus sachlich gerechtfertigten Gründen jederzeit von Kellogg auch ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden, sofern die Änderungen für die Vereine zumutbar sind.

10. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein und/oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.